- Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Buchung für
die Teilnahme eines Seminars, dass ihm/ihr deutlich und bewusst
ist, dass es sich bei dieser Art des Trainings um ein potentiell gefährliches
Training handelt, bei dem Verletzungen nicht völlig ausgeschlossen
werden können; dass der/die Teilnehmer/in in
ausreichender körperlicher Verfassung ist, um ein Leistungstraining
durchstehen zu können. Dieses Training ist körperlich anstrengend.
Jeder Teilnehmer wird hiermit aufgefordert, sich ggf. *vor der
Buchung* ärztlich untersuchen zu lassen.
- Jeder Teilnehmer trägt das alleinige und
ausschliessliche gesundheitliche Risiko für die Teilnahme an allen Seminaren von
EUBSA/EFFACT und befreit EUBSA B.V. (Brillstein Academy, als Veranstalter)
ausdrücklich von allen in Frage kommenden Haftungsansprüchen im
Falle einer Verletzung oder des Todes, auch gegenüber Dritten,
Ausnahme grobfahrlässiges Verschulden.
Ansprüche aus sonstigen Vertragsgegenständen, wie Erfüllung des
Vertrages an sich, bleiben davon unberührt. Juristischer
Vertragspartner ist in jedem Falle EUBSA.
- Jeder Teilnehmer erklärt mit der Buchung, dass
er/sie keinerlei extremistischen oder kriminellen Vereinigung angehört.
Ferner erklärt er/sie, dass das polizeiliche Führungszeugnis
des/der Teilnehmers/in keinerlei Einträge bzgl. Gewaltverbrechen
aufweist und kein entsprechendes Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren
anhängig ist. EUBSA wird ausdrücklich bei einer Buchung durch den
Teilnehmer autorisiert, Erkundigungen über den Antragsteller
einzuholen, gemäss des Verfahrens israelischer Behörden bei Anträgen
auf ein Visum. Hat der Teilnehmer, entgegen dieser Vereinbarung,
doch Vorstrafen oder anhängige Verfahren oder ist doch Mitglied
genannter Vereinigungen und hat EUBSA gegenüber diesen Umstand
wissentlich verschwiegen, so lehnen wir die Teilnahme ggf. ab, wenn
uns dies bekannt wird.
Bereits geleistete Anzahlungen verfallen in solchen Fällen zu
unseren Gunsten.
- Veranstalter der Seminare ist EUBSA, Inc. 113,- Barksdale Pro Center - Newark, DE 19711 - 3258 USA. EFFACT ist ein Department dieses Unternehmens. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sofern dabei der Vertrag
ansonsten erfüllt wird und dem Teilnehmer keine zusätzlichen Unkosten entstehen, zur Vertragserfüllung Gehilfen, wie andere Sicherheitsfirmen oder Trainer einzusetzen.
- Der Vertrag über Teilnahme an den Seminaren unterliegt dem US-Amerikanischen Recht,
soweit dies hier nicht anders genannt wurde. Dies betrifft insbesondere die
Waffenausbildung sowie die Ausbildungsteile ausserhalb Deutschlands.
- Staatsbürger aus Europa buchen ausschliesslich über
den zuständigen EUBSA Agenten in Europa. Vertragspartner für die Erfüllung
des Vertrages über Durchführung der Seminare ist stets das
Mutterhaus in Newark.
- Über die Seminarteilnahme ist ein
Vertrag zu schliessen. Aus diesem geht hervor,
welche Seminarinhalte und welche Kosten vereinbart
wurden. Für die Verträge gilt US Recht, da der
Anbieter EUBSA seinen Sitz in den USA hat. Nach
Unterzeichnung eines Vertrags werden demnach 3 Tage
Rücktrittsrecht gewährt. Wenn der Vertrag auf Grund
einer EUBSA Broschüre zustande kommt, sind die
Angaben der Broschüre Vertragsbestandteil und
insofern Grundlage des Vertrags.
- Erscheint ein Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht pünktlich am in den Seminarsunterlagen bezeichneten Treffpunkt, so
kann die Seminarleitung den Teilnehmer auf einen
anderen Termin verschieben. Wird der neue Termin
wieder nicht angetreten, so verfällt die evtl.
geleistete Anzahlung zu Gunsten von EUBSA. Der Teilnehmer ist selbst für die pünktliche Anreise, Flug-Bus-Bahntermine, gültiger Reisepass, Visa usw. verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr nur für die termingerechte Abholung am Treffpunkt, Transfer zum Camp und zurück sowie für das Seminar selbst.
Verschuldet der Teilnehmer dem Seminarleiter
Kosten durch Unpünktlichkeit so muss der
Teilnehmer den Schaden ersetzen.
- Mit der Anmeldung wird eine
Anzahlung fällig. Nach Erhalt der Anzahlung, also
nach Eingang bei EUBSA, und nur dann, stellen wir
dem Teilnehmer die Ausbildungsunterlagen zu. Der genaue Ort des Camps sowie der Treffpunkt und alle nähere Details werden ausschliesslich den tatsächlichen Teilnehmern mitgeteilt. Die
Gebühren werden zu jeweils 1/3 fällig
bei Anmeldung und Beginn von Lernblock 2 und
3 (12 Monatsausbildung); bzw. 50% bei Anmeldung und
50% direkt vor Seminarbeginn (Ausbildung 4 Camp
Plus 1 Woche Prüfung).
- Die Zahlungen erfolgen im Voraus per Überweisung oder mit Traveller Cheques von American Express oder Thomas Cook bei 3 %
Aufschlag. Bankspesen gehen zu Lasten der
Teilnehmer. Der
Teilnehmer erhält vom Mutterhaus eine
ordnungsgemässe Rechnung, entweder über die ganze
Summe nach Zahlungserhalt, oder auf Wunsch bereits
über die Anzahlung und später dann erneut über die
zweite Rate.
- Bei Stornierung verfallen die bis dahin gezahlten anteiligen Gebühren. Kann ein Teilnehmer an einem Seminar unverschuldet und aus dringenden, nachzuweisenden Gründen nicht teilnehmen, so erhält er die Möglichkeit, dies nachzuholen.
- Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen einem Teilnehmer und EFFACT bzw. dem Veranstalter
EUBSA werden zu den AGB, wie auch die von uns auf unserer Website dargestellten Inhalte zum Ausbildungsumfang oder ggf. schriftlichen Stellungnahmen von EFFACT/EUBSA.
EUBSA bietet jedem geeigneten Absolventen über die Lizenz zur Leitung einer OSS/EFFACT-Sicherheitsagentur hinaus auch garantiert eine Anstellung als Sicherheitsagent und/oder Personenschützers an. Auch dies wird Vertragsbestandteil.
- Ein Absolvent der
EUBSA-Ausbildung und darüber hinaus
Kooperationspartner, Lizenznehmer oder
Angestellter von OSS/EUBSA
verpflichtet sich zu vollständiger Geheimhaltung.
Keine Inhalte der Ausbildung, Verträge,
Informationen über Struktur, Unternehmen,
Aufträge oder Klienten dürfen an irgendwelche
Dritte, gleich in welcher Form, weitergegeben
werden, wenn keine ausdrückliche schriftliche
Autorisierung seitens EUBSA
erteilt wurde. Jeder Fall des Verstosses gegen
diese Geheimhaltungspflicht wird mit einer
Vertragsstrafe von Euro 10.000.- belegt. Ist durch
die Verletzung der Geheimhaltungspflicht höherer
Schaden entstanden, so bleibt EUBSA der Klagweg unbenommen. Die
Geheimhaltungspflicht besteht 10 Jahre über ein
Ende der Kooperation hinaus.
- Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen müssen stets in schriftlicher Form bestätigt werden, um Gültigkeit zu bekommen. Sollte aus rechtlich zwingenden Gründen ein Teil dieser Vereinbarung ungültig werden, so wird der Rest der hier aufgeführten Bedingungen nicht davon berührt. Alle Teilnehmer bestätigen mit einer Anmeldung zur Teilnahme an der
EUBSA-Ausbildung zum Personenschützer die Kenntnisnahme und volle Anerkennung dieser Bedingungen an.
Als Gerichtsstand für Fragen der
Vertragserfüllung für Rechtsprobleme bzgl.
Vorgänge die innerhalb Deutschlands stattfinden,
wird der Wohnort des Ausbildungsabsolventen
festgelegt, sofern nicht rechtlich zwingende
andere Vorschriften dies anders vorschreiben.
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