EFFACT ist eine Abteilung von EUBSA B.V. (Incorporated) Newark, De USA

Allgemeine Geschäftsbedingungen für EUBSA/EFFACT Seminare: Stand 01.02.2003

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  • Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Buchung für die Teilnahme eines Seminars, dass ihm/ihr deutlich und bewusst ist, dass es sich bei dieser Art des Trainings um ein potentiell gefährliches Training handelt, bei dem Verletzungen nicht völlig ausgeschlossen werden können;    dass der/die Teilnehmer/in in ausreichender körperlicher Verfassung ist, um ein Leistungstraining durchstehen zu können. Dieses Training ist körperlich anstrengend. Jeder Teilnehmer wird hiermit aufgefordert, sich ggf. *vor der Buchung* ärztlich untersuchen zu lassen.
  • Jeder Teilnehmer trägt das alleinige und ausschliessliche gesundheitliche Risiko für die Teilnahme an allen Seminaren von EUBSA/EFFACT und befreit  EUBSA B.V. (Brillstein Academy, als Veranstalter) ausdrücklich von allen in Frage kommenden Haftungsansprüchen im Falle einer Verletzung oder des Todes, auch gegenüber Dritten, Ausnahme grobfahrlässiges Verschulden. Ansprüche aus sonstigen Vertragsgegenständen, wie Erfüllung des Vertrages an sich, bleiben davon unberührt. Juristischer Vertragspartner ist in jedem Falle EUBSA.
  • Jeder Teilnehmer erklärt mit der Buchung, dass er/sie keinerlei extremistischen oder kriminellen Vereinigung angehört. Ferner erklärt er/sie, dass das polizeiliche Führungszeugnis des/der Teilnehmers/in keinerlei Einträge bzgl. Gewaltverbrechen aufweist und kein entsprechendes Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren anhängig ist. EUBSA wird ausdrücklich bei einer Buchung durch den Teilnehmer autorisiert, Erkundigungen über den Antragsteller einzuholen, gemäss des Verfahrens israelischer Behörden bei Anträgen auf ein Visum. Hat der Teilnehmer, entgegen dieser Vereinbarung, doch Vorstrafen oder anhängige Verfahren oder ist doch Mitglied genannter Vereinigungen und hat EUBSA gegenüber diesen Umstand wissentlich verschwiegen, so lehnen wir die Teilnahme ggf. ab, wenn uns dies bekannt wird. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen in solchen Fällen zu unseren Gunsten. 
  • Veranstalter der Seminare ist EUBSA, Inc. 113,- Barksdale Pro Center - Newark, DE 19711 - 3258   USA.   EFFACT ist ein Department dieses Unternehmens. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sofern dabei der Vertrag ansonsten erfüllt wird und dem Teilnehmer keine zusätzlichen Unkosten entstehen, zur Vertragserfüllung Gehilfen, wie andere Sicherheitsfirmen oder Trainer einzusetzen.
  • Der Vertrag über Teilnahme an den Seminaren unterliegt dem US-Amerikanischen Recht, soweit dies hier nicht anders genannt wurde. Dies betrifft insbesondere die Waffenausbildung sowie die Ausbildungsteile ausserhalb Deutschlands.
  • Staatsbürger aus Europa buchen ausschliesslich über den zuständigen EUBSA Agenten in Europa. Vertragspartner für die Erfüllung des Vertrages über Durchführung der Seminare ist stets das Mutterhaus in Newark.   
  • Über die Seminarteilnahme ist ein Vertrag zu schliessen. Aus diesem geht hervor, welche Seminarinhalte und welche Kosten vereinbart wurden. Für die Verträge gilt US Recht, da der Anbieter EUBSA seinen Sitz in den USA hat. Nach Unterzeichnung eines Vertrags werden demnach 3 Tage Rücktrittsrecht gewährt. Wenn der Vertrag auf Grund einer EUBSA Broschüre zustande kommt, sind die Angaben der Broschüre Vertragsbestandteil und insofern Grundlage des Vertrags.
  • Erscheint ein Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht pünktlich am in den Seminarsunterlagen bezeichneten Treffpunkt, so kann die Seminarleitung den Teilnehmer auf einen anderen Termin verschieben. Wird der neue Termin wieder nicht angetreten, so verfällt die evtl. geleistete Anzahlung zu Gunsten von EUBSA.  Der Teilnehmer ist selbst für die pünktliche Anreise, Flug-Bus-Bahntermine, gültiger Reisepass, Visa usw. verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr nur für die termingerechte Abholung am Treffpunkt, Transfer zum Camp und zurück sowie für das Seminar selbst. Verschuldet der Teilnehmer dem Seminarleiter Kosten durch Unpünktlichkeit so muss der Teilnehmer den Schaden ersetzen.
  • Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung fällig. Nach Erhalt der Anzahlung, also nach Eingang bei EUBSA, und nur dann, stellen wir dem Teilnehmer die Ausbildungsunterlagen zu. Der genaue Ort des Camps sowie der Treffpunkt und alle nähere Details werden ausschliesslich den tatsächlichen Teilnehmern mitgeteilt. Die Gebühren werden zu jeweils 1/3 fällig bei Anmeldung und Beginn von Lernblock 2 und 3 (12 Monatsausbildung); bzw. 50% bei Anmeldung und 50% direkt vor Seminarbeginn (Ausbildung 4 Camp Plus 1 Woche Prüfung).
  • Die Zahlungen erfolgen im Voraus per Überweisung oder mit Traveller Cheques von American Express oder Thomas Cook bei 3 % Aufschlag. Bankspesen gehen zu Lasten der Teilnehmer.  Der Teilnehmer erhält vom Mutterhaus eine ordnungsgemässe Rechnung, entweder über die ganze Summe nach Zahlungserhalt, oder auf Wunsch bereits über die Anzahlung und später dann erneut über die zweite Rate.
  • Bei Stornierung verfallen die bis dahin gezahlten anteiligen Gebühren. Kann ein Teilnehmer an einem Seminar unverschuldet und aus dringenden, nachzuweisenden Gründen nicht teilnehmen, so erhält er die Möglichkeit, dies nachzuholen. 
  • Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen einem Teilnehmer und EFFACT bzw. dem Veranstalter EUBSA werden zu den AGB, wie auch die von uns auf unserer Website dargestellten Inhalte zum Ausbildungsumfang oder ggf. schriftlichen Stellungnahmen von EFFACT/EUBSA.  EUBSA bietet jedem geeigneten Absolventen über die Lizenz zur Leitung einer OSS/EFFACT-Sicherheitsagentur hinaus auch garantiert eine Anstellung als Sicherheitsagent und/oder Personenschützers an. Auch dies wird Vertragsbestandteil.
  • Ein Absolvent der EUBSA-Ausbildung und darüber hinaus Kooperationspartner, Lizenznehmer oder Angestellter von OSS/EUBSA verpflichtet sich zu vollständiger Geheimhaltung. Keine Inhalte der Ausbildung, Verträge, Informationen über Struktur, Unternehmen, Aufträge oder Klienten dürfen an irgendwelche Dritte, gleich in welcher Form, weitergegeben werden, wenn keine ausdrückliche schriftliche Autorisierung seitens EUBSA erteilt wurde. Jeder Fall des Verstosses gegen diese Geheimhaltungspflicht wird mit einer Vertragsstrafe von Euro 10.000.- belegt. Ist durch die Verletzung der Geheimhaltungspflicht höherer Schaden entstanden, so bleibt EUBSA der Klagweg unbenommen. Die Geheimhaltungspflicht besteht 10 Jahre über ein Ende der Kooperation hinaus.
  • Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen müssen stets in schriftlicher Form bestätigt werden, um Gültigkeit zu bekommen. Sollte aus rechtlich zwingenden Gründen ein Teil dieser Vereinbarung ungültig werden, so wird der Rest der hier aufgeführten Bedingungen nicht davon berührt. Alle Teilnehmer bestätigen mit einer Anmeldung zur Teilnahme an der EUBSA-Ausbildung zum Personenschützer die Kenntnisnahme und volle Anerkennung dieser Bedingungen an. Als Gerichtsstand für Fragen der Vertragserfüllung für Rechtsprobleme bzgl. Vorgänge die innerhalb Deutschlands stattfinden, wird der Wohnort des Ausbildungsabsolventen festgelegt, sofern nicht rechtlich zwingende andere Vorschriften dies anders vorschreiben.

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